Arbeitsrecht aus der Sicht des Arbeitgebers, Entsendung von Mitarbeitern, Abreitsnehmeruberlassung
Die von der Kanzlei geleistete Rechtsberatung umfasst auch die Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Für unsere Mandanten beraten wir im Bereich von der Einstellung von Mitarbeitern bis zur Beendigung von Arbeitsverträgen. Die Rechtsberatung umfasst insbesondere:
- Erstellung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitsordnungen, Vergütungsordnungen, Geschäftsführerverträgen, Wettbewerbsverbotsvereinbarungen,
- Vorbereitung von Mahnungen, Kündigungen oder eventuellen Beschlüssen der Gesellschafter,
- Beratung zu Löhnen, Gehältern und Urlaubsfragen,
- Beratung bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland zur Arbeit. Insbesondere Hinweis auf die Pflichten des Arbeitgebers aus dem lokalen Recht, Anmeldung beim Zoll und anderen Stellen innerhalb Deutschlands,
- Rechtliche Betreuung der Leiharbeitsfirma, Beantragung von Arbeitsgenehmigungen, Vertretung vor der Bundesagentur für Arbeit.
Schnellkontakt