Gesellschaftsrecht
Die Tätigkeit der Kanzlei in diesem Bereich umfasst:
- Gründung und Liquidation von Gesellschaften des Handelsrechts,
- Eintragung ins Handelsregister, Vorbereitung der für die Eintragung einer Gesellschaft erforderlichen Dokumente, Vorbereitung von Gesellschaftsverträgen,
- Beratung bei der Auswahl der günstigsten Rechtsform der Wirtschaftstätigkeit,
- Beratung in Bezug auf den laufenden Betrieb von Unternehmen,
- Erstellung von Rechtsgutachten zum deutschen Gesellschafts- und Handelsrecht,
- Verschmelzung und Umwandlung von Gesellschaften nach dem deutschen Handelsrecht, einschließlich der Vorbereitung der entsprechenden Dokumente und Verträge im Zusammenhang mit Verschmelzungen, Umwandlungen und Übernahmen von Gesellschaften,
- Rechtsberatung im Zusammenhang mit Änderungen in der Eigentümerstruktur von Unternehmen, einschließlich der Vorbereitung von Verträgen über den Erwerb (Verkauf) von Anteilen oder Aktien,
- Vertretung vor deutschen Notaren, polnisch-deutsche Übersetzungen im Rahmen von Notarterminen,
- Vertretung in Insolvenz- und Sanierungsverfahren.
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